Nicht unweit von Neubrandenburg liegt das Städtchen Burg Stargard. Hier befindet sich die ein zigste erhaltene Höhenburg Mecklenburg-Vorpommerns und Norddeutschlands. 1170 wurde die Burg erstmalig erwähnt. 1726 fand hier der letzte Hexenprozeß von Mecklenburg-Vorpommern statt.
Zu Besuch in der Folterkammer.
Gefangene zum Sprechen zu bringen war und ist nicht immer einfach gewesen. Darum lies man sich so einiges einfallen, um die Zunge des Gefangenen zu lösen.
Dies geschah in der Folterkammer und es ging nicht immer ohne Gewalt und Schmerzen ab. So mancher überstand diese Tortur nicht und lies sein Leben dabei.
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Folter verfassungsrechtlich verboten. Die hier gezeigte Folterkammer ist die der Burg Penzlin.
Am 13. Dezember 1714 schaffte Friedrich Wilhelm I. aus Preußen die Hexenprozesse ab. Seit diesem Tage gab es keine Hexenprozesse in Mecklenburg-Vorpommern mehr.
Leider gibt es heutzutage immer noch Staaten die die Folter praktizieren. Traurig aber wahr.
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