Gefangene zum Sprechen zu bringen war und ist nicht immer einfach gewesen. Darum lies man sich so einiges einfallen, um die Zunge des Gefangenen zu lösen.
Dies geschah in der Folterkammer und es ging nicht immer ohne Gewalt und Schmerzen ab. So mancher überstand diese Tortur nicht und lies sein Leben dabei.
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Folter verfassungsrechtlich verboten. Die hier gezeigte Folterkammer ist die der Burg Penzlin.
Am 13. Dezember 1714 schaffte Friedrich Wilhelm I. aus Preußen die Hexenprozesse ab. Seit diesem Tage gab es keine Hexenprozesse in Mecklenburg-Vorpommern mehr.
Leider gibt es heutzutage immer noch Staaten die die Folter praktizieren. Traurig aber wahr.
Letzte Kommentare